AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
​​BARWORKX BERLIN – The Barista Room
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1. Workflow
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Die im Vertragswerk beteiligten Parteien sichern sich gegenseitig volle Unterstützung zu, um das jeweilige Projekt in vollem Umfang abwickeln zu können.
Projekte werden gemäß der in der Korrespondenz vereinbarten und schriftlich belegbaren Absprachen umgesetzt und ausgeführt.
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Sonderleistungen, die über den vertraglichen Rahmen hinausgehen, müssen separat behandelt und vertraglich festgehalten werden.
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Vereinbarte Kostenrahmen sind vom Auftraggeber einzuhalten. Bei absehbaren Überschreitungen ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese transparent darzulegen und rechtzeitig zu kommunizieren.
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2. Verschwiegenheit
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Mit einer mündlichen oder schriftlichen Projektverpflichtung gilt eine beiderseitige Verschwiegenheitspflicht über alle projektbezogenen Inhalte und Daten gegenüber Dritten, die nicht in das Projekt eingebunden sind.
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Fertige Konzepte, Projektunterlagen oder weiteres Projektmaterial dürfen nicht an unbeteiligte Dritte weitergegeben werden.
Die Projektpartner verpflichten sich gegenseitig, sich durch entsprechende Vertragsunterzeichnung vor übler Nachrede zu schützen.
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3. Publikation
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Unterschriebene Kosten- und Auftragsvereinbarungen (KVA) übertragen nicht automatisch das Recht am Bild.
Foto- oder Videoshootings müssen im Vorfeld gesondert vereinbart und freigegeben werden.
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Projektinformationen und Konzeptdaten dürfen nicht ohne vorherige Abstimmung mit den beteiligten Parteien geteilt oder veröffentlicht werden.
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4. Datentransfer
Die Kommunikation zu Projekten kann über übliche Kommunikationswege wie E-Mail, Messenger-Dienste oder Telefon erfolgen.
Digitale Meetings dürfen über Plattformen wie Microsoft Teams, Skype oder Messenger-Dienste abgehalten werden.
Wurde eine Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) zwischen den Vertragspartnern geschlossen, ist ausschließlich verschlüsselter Datentransfer zulässig.
5. Zahlung
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Mit Unterzeichnung einer Kosten- und Auftragsvereinbarung (KVA) gilt der Auftrag als erteilt und ist für den Auftraggeber honorarpflichtig.
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Ein unterschriebener Auftrag hat eine Gültigkeit von sechs (6) Monaten. Nach Ablauf dieser Frist kann der Anbieter den Auftrag anpassen und neu aufsetzen.
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Abgerufene und terminierte Aufträge sind innerhalb der vereinbarten Frist abzuwickeln. Nach Ablauf der Frist bleibt der Auftraggeber zur Zahlung der vollen Auftragssumme verpflichtet.
6. Stornierung
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Eine Stornierung eines unterzeichneten und beauftragten KVA ist bis zu 4 Wochen nach Auftragserteilung kostenfrei möglich.
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Bei Stornierung nach 4 bis 8 Wochen werden 50 % der vereinbarten Auftragssumme in Rechnung gestellt.
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Bei Stornierung nach 8 Wochen wird die volle Auftragssumme (100 %) fällig.
7. Nutzungsrechte
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Vom Auftragnehmer erstellte Konzepte, Dokumente und Inhalte bleiben – auch bei Auftragserteilung – geistiges Eigentum des Erstellers.
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Sofern nicht anders vereinbart, bedarf jede Nutzung einer gesonderten Leistungsabfrage und Freigabe durch den Ersteller.
Der Umfang und die Dauer der Nutzung können individuell und projektbezogen geregelt werden.
8. Recht
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Es gilt deutsches Recht.
Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).
Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit uns bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist der Sitz von BARWORKX BERLIN, sofern der Auftraggeber kein Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
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Dasselbe gilt, wenn kein allgemeiner Gerichtsstand in Deutschland oder der EU besteht oder der Wohnsitz bzw. gewöhnliche Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
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Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.
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